Einen Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit der Förderschullehrkräfte stellt die Diagnostik dar. Durch gezielte Beobachtung, informelle Tests oder standardisierte Testverfahren werden Förderschwerpunkte eines Schülers ermittelt, um gezielte Fördermaßnahmen planen und durchführen zu können. Sollten sich bei Kindern Hinweise auf einen umfassenden oder veränderten Unterstützungsbedarf zeigen, wird eine besondere Diagnostik und die Beachtung der gesamten Lernentwicklung nötig und ein sonderpädagogisches Gutachtens erstellt.
Nach Gesprächen mit den Eltern leitet die zuständige Schule ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs ein. Bei Einschränkungen im körperlich-motorischen Bereich werden Förderschulkollegen der Friedrich-von-Schiller-Förderschule mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Auf Grundlage vorhandener Berichte und dieses Gutachtens empfehlen dann Vertreter der Schule, die Eltern sowie die Förderschullehrkraft gemeinsam die Bereiche des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig setzt nach Prüfung des Sachverhalts den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf fest.