Für Kinder, die in der Zeit vom 1.Juli bis zum 30.September eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben.
Die Erklärung muss bis zum 01.Mai gegenüber der Schule abgegeben werden. Sie muss nicht begründet werden.
Bei einem Hinausschieben muss das Kind für das nächste Schuljahr erneut bei der Schule angemeldet werden.
Antrag Hinausschieben Schuleintritt (Download PDF)